Anfang 2020 ist das Coronavirus in Deutschland angekommen. Irgendwo zwischen Hamsterkäufen und Statistiken stellt sich die wichtige Frage: Wie sollten Arbeitgeber mit der Situation umgehen? Wenn in einer Firma Virus-Infektionen ausbrechen, kann das im schlimmsten Fall zu Produktionsausfall und sogar Werksschließungen führen. Kosten, die unbedingt verhindert werden sollten. Deshalb geben wir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Muss ein Unternehmen Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko mit einem Virus zu vermindern?

Nur in extremen Fällen einer Pandemie verpflichten die Behörden alle oder bestimmte Unternehmen, gezielte Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus einzuleiten. Aber auch wenn keine offiziellen Vorgaben bestehen, können es aus eigenem Interesse Maßnahmen sehr sinnvoll sein. Beispielsweise können Sie in den Sanitäreinrichtungen Anleitungen zum richtigen Händewaschen aushängen. Auch eine proaktive Kommunikation hilft. Beschließen Sie (eventuell gemeinsam mit dem Betriebsrat), an welche Regeln sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sollten. Generell hat das Unternehmen eine Fürsorgepflicht. Bei akuter Gefährdung aufgrund eines akuten Infektionsrisikos für Ihre Angestellten, müssen Sie also entsprechende Maßnahmen treffen.

Gibt es Unterstützungen durch den Staat

Eine Virusinfektion kann nicht nur die eigenen Angestellten betreffen, sondern auch Einfluss auf den Umsatz haben. Anfang des Jahres 2020 haben Unternehmen, die mit China oder anderen betroffenen Ländern Handel betrieben, unter Umständen deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Wie in anderen Fällen auch können Firmen Kurzarbeit als sofortiges Mittel nutzen, um diese Einbrüche abzufedern. Sie können dabei die regelmäßige Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten verringern. Die Bundesagentur für Arbeit kommt in dem Fall für einen Teil des ausfallenden Gehalts Ihrer Angestellten auf. Als Unternehmen können Sie trotz wirtschaftlicher Engpässe auf diese Weise Ihre Fachkräfte halten und sparen sich teure Recruiting-Maßnahmen bei wieder anlaufenden Geschäften. Es könnten auch Notkredite gewährt werden. Achten Sie hierbei auf aktuelle Nachrichten oder konsultieren Sie bei Fragen Ihren Steuerberater.

Dürfen Angestellte mit Verdacht auf eine Ansteckung mit einem infektiösen Virus wie z.B. Corona zuhause bleiben?

Der reine Verdacht auf eine Ansteckung mit einem Virus reicht im Normalfall nicht für eine Freistellung aus. Wie bei einer normalen Erkrankung auch gilt der übliche Weg der Krankmeldung. Dabei muss ab einem genannten Tag spätestens die Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden.

Können Unternehmen Urlaubsziele von Angestellten erfragen, wenn im Zielland ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht?

Das Urlaubsziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ihre Privatsache. Deshalb hat die Firma kein Recht, die Reiseziele der Angestellten zu erfahren.

Der Ernstfall: Was tun, wenn jemand im Unternehmen an einem ansteckenden Virus erkrankt

Anfang 2020 sollten Unternehmen bei Verdacht auf eine Corona-Infektion eng mit dem Gesundheitsamt zusammenarbeiten. Aber auch bei weniger gefährlichen Viren gilt: Die Unternehmensleitung sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um die restliche Belegschaft zu schützen. Falls noch mehr Angestellte Symptome zeigen, sollten die Vorgesetzten diese unbedingt nach Hause schicken.